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Richtlinien
über den Inhalt der Weiterbildung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz

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Weiterbildungsordnung
für die
Ärztinnen und Ärzte
in Rheinland-Pfalz

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Bezirksärztekammer Rheinhessen
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz vom 03.01.2006

 

 

Auszug aus der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland Pfalz In Kraft getreten am 03.01.2006

Allgemeine Bestimmungen

Hinweis:
Rechtsverbindlich ist für die Ärztin/ den Arzt die Weiterbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung der Landesärztekammer deren Mitglied sie/er ist.

Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern lehnen sich sehr eng an die (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer an.

Abweichungen in Details sind in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern möglich.

§1 bis §22

§ 1 Ziel [mehr ...]
§ 2 Struktur [mehr ...]
§ 3 Führen von Bezeichnungen [mehr ...]
§ 4 Art, Inhalt und Dauer [mehr ...]
§ 5 Befugnis [mehr ...]
§ 6 Zulassung als Weiterbildungsstätte [mehr ...]
§ 7 Widerruf der Befugnis und der Zulassung als Weiterbildungsstätte [mehr ...]
§ 8 Dokumentation der Weiterbildung [mehr ...]
§ 9 Erteilung von Zeugnissen [mehr ...]
§ 10 Anerkennung gleichwertiger Weiterbildung [mehr ...]
§ 11 Anerkennungsverfahren [mehr ...]
§ 12 Zulassung zur Prüfung [mehr ...]
§ 13 Prüfungsausschuss [mehr ...]
§ 14 Prüfung [mehr ...]
§ 15 Mitteilung der Prüfungsentscheidung, Widerspruch [mehr ...]
§ 16 Wiederholungsprüfung [mehr ...]
§ 17 Rücknahme der Anerkennung von Bezeichnungen [mehr ...]
§ 18 Weiterbildung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [mehr ...]
§ 18a Anerkennung erworbener Rechte [mehr ...]
§ 18b Anerkennung von Drittlanddiplomen [mehr ...]
§ 18c Verfahren für die Anerkennung der Berufsqualifikationen gemäß §§ 18, 18a und 18b [mehr ...]
§ 19 Weiterbildung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [mehr ...]
§ 20 Allgemeine Übergangsbestimmungen [mehr ...]
§ 21 Überprüfung der Weiterbildungsbefugnis [mehr ...]
§ 22 Inkrafttreten [mehr ...]
 
 
 
 
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